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Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), oder auch Betriebsrente genannt, kommen Sie begünstigt zu mehr Rente, indem Sie Ihre Beiträge mit Hilfe Ihres Arbeitgebers in Ihre bAV einzahlen. Dank staatlicher Förderung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
Für eine betriebliche Altersvorsorge stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Fragen Sie entweder bei Ihrem Arbeitgeber nach, welche Form der Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen angeboten wird, oder lassen Sie dies einen unserer unabhängigen Finanzberater für Sie erledigen.
Die beliebteste Form für angestellte Arbeitnehmer ist die sogenannte Direktversicherung, bei der die Beiträge vom Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt heraus als Entgeltumwandlung abgeführt werden. Es resultiert daraus ein geringeres Bruttoeinkommen und dadurch auch geringere Sozialabgaben und Steuerzahlungen, was bei richtiger Konstellation bedeutet, dass Sie nur einen Bruchteil des Beitrags zu Ihrer bAV aus der eigenen Tasche bezahlen.
Da nicht jeder Durchführungsweg für jeden Sinn macht, ist es hier sehr wichtig, sich unabhängig und individuell beraten zu
lassen, um den für Sie richtigen Weg zu wählen.
Bei richtiger Gestaltung zahlen Sie nur einen Bruchteil des Beitrags selbst!
Im Falle von Arbeitslosigkeit sind die Versorgungsanwartschaften (d. h. das bis dahin gebildete Kapital) sicher vor einer Anrechnung im Sinne der Hartz-IV-Gesetze.
Durch die neue Gesetzgebung muss sich Ihr Chef künftig an Ihrem Sparvorgang beteiligen.
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung!
Die Beiträge sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 Prozent sozialversicherungsfrei (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds). Auch können Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen meist mit umwandeln!
Ja, in den meisten Fällen können Sie auch Ihre VL umwandeln und dadurch einen noch größeren Vorteil erzielen.
Ja, durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erhalten Sie von Ihrem Chef bei einem neu abgeschlossenen Vertrag und seit dem 01.01.2022 auch bei einem bereits bestehendem Vertrag mindestens 15 % Ihrer investierten Summe als Zuschuss dazu und werden so beim Sparen unterstützt. Vor dem Gesetz war der Arbeitgeberzuschuss keine Pflicht.
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihren Vertrag mitnehmen. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber mitspielt, können Sie ihn einfach übertragen, ansonsten können Sie ihn auch privat fortführen. Wenn es sich jedoch um eine Arbeitgeberfinanzierte bAV handelt, können Sie den Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen mitnehmen. Lassen Sie sich bei diesem umfassenden Thema in jedem Fall von einem unabhängigen Finanzberater unter die Arme greifen.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Privatversicherte sind hier beitragsfrei.
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