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Die Gesetzlichen Krankenkassen sind sogenannte „Solidargemeinschaften”. Das bedeutet, alle Mitglieder zahlen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (Einkommen) in das System ein, aus dem dann auch ärmeren oder mittellosen Mitgliedern die gleichen einheitlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
Hauptaufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es laut Sozialgesetzbuch, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.
Die Versicherten sind dabei für ihre Gesundheit mitverantwortlich. Die Kassen haben den Versicherten durch Aufklärung, Beratung und Leistung zur Seite zu stehen. Sie sollen eine bedarfsgerechte, vollwertige medizinische Versorgung sicherstellen.
Dabei dürfen sich die Versicherten ihre Krankenkasse frei wählen und diese im Laufe der Zeit natürlich auch wechseln. Es ist auch zu beachten, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung gibt. Jeder muss also eine Versorgung im Krankheitsfall nachweisen können. Falls Sie das aus irgendeinem Grund nicht können, sind Sie dazu verpflichtet, die versäumten Beiträge lückenlos nachzuzahlen.
Die GKV soll somit eine Grundversorgung für alle bieten und ermöglichen. Wenn Sie darüber hinaus jedoch eine besondere Versorgung anstreben, haben Sie die Möglichkeit dies über zusätzliche Absicherungen zu gewährleisten.
In Deutschland bekommt jeder, unabhängig von seiner finanziellen Situation eine gesundheitliche Grundversorgung.
Kinder und zum Teil Ehepartner können kostenfrei mitversichert werden!
Gesundheitliche Versorgung unabhängig von Ihrem bisherigen Krankheitsbild.
Alle gesetzlich Versicherten können ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen und auch wieder wechseln. Allerdings müssen sie nach einem Wechsel 18 Monate in der neuen Krankenkasse bleiben. Innerhalb dieser Frist gilt ein Sonderkündigungsrecht, falls die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht.
Nachdem Sie mindestens 18 Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert waren, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch festgelegt und weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es jedoch bei den Zusatzleistungen und beim Beitrag (Zusatzbeitrag).
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt. Für das Jahr 2022 beträgt diese 64.350 Euro oder 5.362,50 Euro pro Monat.
Um sich privat versichern zu können, muss ein Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. In 2022 beträgt sie 64.350 €. Diese steigt regelmäßig an und muss jeweils neu überschritten werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht und sie bestimmt, bis zu welchem maximalen Betrag mein Beitrag berechnet wird. 2022 liegt diese bei 4.837,50 Euro pro Monat.
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