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Auslandsreisekrankenversicherung

Was ist die Auslandsreisekrankenversicherung ?

Eine Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung) bietet Versicherungsschutz bei Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen im Ausland. Sie ist eine freiwillige Form der Kranken-Zusatzversicherung, die bei Bedarf vor Reisen individuell abgeschlossen werden kann. Eine Versicherungspflicht besteht somit nicht. Je nach Dauer der Reise stehen dem Interessenten verschiedene Varianten zur Verfügung

Was beinhaltet die Auslandsreisekrankenversicherung ?

In vielen Ländern sind die Behandlungskosten höher als in Deutschland und die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur die Standardsätze für medizinische Behandlungen. Für einen medizinischen Rücktransport kommt die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht auf.

Die Auslandsreise Krankenversicherung schließt somit die Lücken, die die GKV hinterlässt. Daher sollten insbesondere Familien mit Kindern, die eine Reise ins Ausland planen, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese gilt weltweit und zahlt beispielsweise auch den Rücktransport nach Hause. 

Je nach Dauer der Reise bietet sich entweder eine kurzfristige oder langfristige Auslandskrankenversicherung an. Sollten Ihre geplanten Reisen innerhalb eines Jahres eine Dauer von 56 Tagen nicht übersteigen, bietet sich die Kurzfrist-Variante an. Sobald Ihre Reisen länger als 56 Tage andauern, sollten Sie die Langfrist-Variante bis 365 Tage wählen.

Obwohl es keine Pflichtversicherung ist, ist der zusätzliche Versicherungsschutz in diesem Bereich dringend zu empfehlen und in vielen Ländern dieser Welt auf jeden Fall notwendig.

Weltweite Deckung der Kosten im Krankheitsfall

Egal wo auf der Welt Sie z. B. stationäre Behandlung benötigen, Sie brauchen sich über die Kostenübernahme keine Gedanken zu machen.

Übernahme der Kosten für den Rücktransport

Sie sind auf Reisen und müssen aus gesundheitlichen Gründen nach Hause gebracht werden? Keine Sorge, die Kosten werden übernommen.

Übernahme der Überführungskosten im Todesfall

Auch für diesen schlimmsten Fall ist vorgesorgt. Auch dieser Baustein ist enthalten. Sie müssen Ihn jedoch hoffentlich nie gebrauchen.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Sie leistet Kostenerstattung für medizinische Behandlung im Ausland. Sollten Sie oder eine der versicherten Personen auf der Reise erkranken, werden die Kosten für die Behandlung, die Medikamente oder sogar für den Rücktransport nach Hause von der Versicherung übernommen.

Für jeden, der Urlaub im Ausland macht, unabhängig davon, wie lange die Reise dauert, ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.

Oft ist eine nach­trägliche Verlängerung des Versicherungs­schutzes beim gleichen Anbieter möglich. Da dies jedoch nicht immer der Fall ist, empfiehlt sich eine Nach­frage beim Versicherer vor Reiseantritt.

Die meisten Anbieter erstatten auf Nach­weis durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel das Rück­flugti­cket) zu viel gezahlte Beiträge wieder zurück. Manchmal wird eine Gebühr von 10 bis 15 Euro einbehalten.

Wer Vorerkrankungen hat oder chro­nisch krank ist, sollte eine Auslands­reise mit dem behandelnden Arzt besprechen. Spricht nichts gegen den Urlaub, sollte der Arzt schriftlich bestätigen, dass die Person reise­fähig ist und aus medizi­nischer Sicht keine Bedenken bestehen. In manchen Krank­heits- oder Todes­fällen verlangen Versicherer ein solches Attest oder eine Unbe­denk­lich­keits­bescheinigung, bevor sie Kosten über­nehmen. Grund: Sie zahlen nur, wenn eine Erkrankung vor der Reise nicht „akut“ war oder „unvor­hergesehen“ auftritt.

Rufen Sie Ihren Versicherer unter der jeweiligen Notfall­nummer an und teilen Sie ihm Ihre Situation mit. Die Nummer finden Sie in Ihren Vertrags­unterlagen. Lassen Sie sich im Anschluss zur jeder Behandlung einen Beleg ausstellen und bewahren Sie diese sorgfältig auf.

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